Förderprogramm
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Einzelbetriebliches Förderprogramm Landwirtschaft (RL-EFP)
Über das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm (RL-EFP) können für Investitionen in der Landwirtschaft Finanzierungshilfen gewährt werden.
Teil I Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Teil II Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft, die nach dem Gesetz der Alterssicherung der Landwirte die Mindestgröße erreichen oder überschreiten und mehr als 25% der Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen.
Zuwendungsvoraussetzungen sind:

- berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes
- Vorwegbuchführung von mind. 2 Jahren
- Nachweis in Form eines Investitionskonzeptes über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahme
Zuwendungsart:

- Zuwendungen können als Zuschüsse und Bürgschaften gewährt werden.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 €
- Die Förderung wird begrenzt auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 1,5 Mio. €
Höhe der Zuwendungen:

- Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bis zu 25% des förderfähigen Investitionsvolumens
- Bei Erfüllung besonderer Anforderungen bis zu 30% des förderfähigen Investitionsvolumens
- Erschließung: bei Verlegung des Betriebes 30% auf die für die Erschließung erforderlichen Kosten
- Für Junglandwirte kann einmalig ein Zuschuß von max. 20.000 € gewährt werden.
Wenn Sie daran denken jetzt oder in nächster Zeit in Ihrem landwirtschaftlichem Unternehmen Investitionen durchzuführen, steht Ihnen unser qualifiziertes und langjährig erfahrenes Mitarbeiterteam zu einer unverbindlichen Beratung zur Verfügung. Wir beraten und informieren Sie über die aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten der geplanten Investitionen.
Rufen Sie uns unverbindlich an oder senden uns eine Email.
Ihr PSB-Team
